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Welche Anzeigepflichten bestehen nach dem Erbfall einer
Waffe
gegenüber der Waffenbehörde?
Erklärung
Musterantwort
Der Erbe muss den
Erwerb
der Erbwaffen der zuständigen Waffenbehörde unverzüglich
anzeigen
(§ 20 Abs. 1 WaffG).
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