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Wie muss ein Behältnis mindestens beschaffen sein, um dort
Munition
aufzubewahren?
Erklärung
Musterantwort
Ein Behältnis aus Stahlblech mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung ist ausreichend (§ 36 WaffG, AWaffV).
Alternativ: Die
Munition
kann zusammen mit den
Waffen
in einem
Sicherheitsbehältnis
gelagert werden, das mindestens den Anforderungen der Norm DIN
/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entspricht.
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