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Wie ist zu verfahren, wenn man eine
Waffe
als Erbe entdeckt?
Erklärung
Musterantwort
Die Entdeckung ist gemäß § 20 WaffG unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde zu
melden
.
Innerhalb einer Monatsfrist muss die Erteilung einer Erben-Waffenbesitzkarte beantragt werden.
Die Erben-Waffenbesitzkarte
setzt
die Prüfung der waffenrechtlichen
Zuverlässigkeit
und persönlichen Eignung voraus.
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