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Was versteht man unter dem „
Führen
“ einer
Waffe
im waffenrechtlichen Sinne?
Erklärung
Musterantwort
Führen
ist die Ausübung der
tatsächlichen Gewalt
über eine
Waffe
außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder des eigenen
befriedeten
Besitztums (gemäß § 12 WaffG).
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