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Darf eine
Waffe
bei einer öffentlichen Veranstaltung (z.B. Schützenfest) mitgeführt werden?
Erklärung
Musterantwort
Nein, das
Führen
von
Waffen
auf
öffentlichen Veranstaltungen ist nach § 42 WaffG grundsätzlich verboten.
Ein Verstoß kann den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse zur
Folge
haben.
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