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Was ist bei einem Waffendiebstahl oder Verlust zu tun?
Erklärung
Musterantwort
Der Verlust oder Diebstahl muss gemäß § 37a WaffG unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde
gemeldet
werden.
Es ist zwingend eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.
Die Daten der
Waffe
(Hersteller, Modell,
Kaliber
, Seriennummer) sind anzugeben, damit diese zur Fahndung ausgeschrieben werden können.
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