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567
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Was geschieht mit
Wildbret
bei Verdacht auf
Maul- und Klauenseuche (MKS)
?
Erklärung
Musterantwort
Da MKS eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche ist, gilt bei Verdacht das gesamte
Tier
als genussuntauglich.
Es ist zwingend durch das Veterinäramt sicherzustellen und unschädlich zu beseitigen (Verbot des Verzehrs oder der Vermarktung).
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