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Wem gehört
Wild
in Freiheit?
Erklärung
Musterantwort
Wild
in Freiheit ist herrenlos.
Mit dem
Erlegen
oder Fangen durch eine berechtigte Person geht das
Aneignungsrecht
gemäß § 1 Abs. 1 BJagdG
auf
den
Jagdausübungsberechtigten
über.
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