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Wer ist für die Festlegung oder Änderung der
Jagdbezirke
in Schleswig-Holstein zuständig?
Erklärung
Musterantwort
Die
untere Jagdbehörde
(in der Regel der Landrat oder der Bürgermeister der kreisfreien Stadt) erlässt hierzu entsprechende Feststellungsbescheide gemäß § 6 ff. LJagdG SH.
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