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Dürfen Jugendliche Umgang mit Reizstoffsprühgeräten haben?
Erklärung
Musterantwort
Ja, ab dem 14. Lebensjahr ist der
Erwerb
und der Umgang mit zugelassenen Reizstoffsprühgeräten gestattet.
Das Gerät muss das amtliche Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für den Anwendungsbereich gegen Menschen tragen.
Der Umgang unterliegt den Regelungen des
Waffengesetzes
(WaffG).
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