Wie ist mit Schalenwild, das für die Vermarktung bestimmt ist, zu verfahren?
Es muss innerhalb 5 Stunden aufgebrochen werden
Es muss innerhalb 36 Stunden einer "kundigen Person" vorgezeigt werden
Es muss innerhalb 3 Stunden aufgebrochen werden
Es muss innerhalb 24 Stunden einer "kundigen Person" vorgezeigt werden