Wem ist, sofern verpflichtend vorgeschrieben, ein erlegter Spielhahn vorzuzeigen?
ist innerhalb 24 Stunden nur dem Revierleiter vorzuzeigen
ist nicht vorzuzeigen, sondern nur innerhalb 24 Stunden dem Revierleiter zu melden
ist nur im Kontrollkalender einzutragen
ist innerhalb 24 Stunden dem zuständigen hauptberuflichen Jagdaufseher vorzuzeigen