Bevor Wildbret vermarktet wird, muss es
Von einem Amtstierarzt auf seinen Gesundheitszustand hin untersucht werden
Zumindest einer Kontrolle durch eine "kundige Person" unterzogen werden
Von einem Tierarzt auf eventuelle Krankheitserreger hin untersucht werden
Zunächst durch eine "kundige Person", im Zweifelsfall zusätzlich vom zuständigen Amtstierarzt untersucht werden