Was versteht man unter dem Begriff "Integrierter Pflanzenschutz"?
Vertraglich geregelter Bezug von chemischen Pflanzenschutzmitteln.
Abgestimmte Durchführung von mechanischen, chemischen und biologischen Pflanzenschutzmaßnahmen.
Grundsätzlicher Verzicht auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln.
Genetische Veränderung des Saatgutes mit verbesserten Pflanzenschutzeigenschaften (z. B. Trockenresistenz, Immunität gegenüber bestimmten Krankheitserregern).