In der Unfallverhütungsvorschrift Jagd werden Angaben über Nachsuchen gemacht. Welche Aussage ist zutreffend?
Der Jagdausübungsberechtigte ist an die Weisungen des Hundeführers, der Jagdleiter ist, gebunden.
Der Hundeführer ist an die Weisungen des Jagdausübungsberechtigten, der Jagdleiter ist, gebunden.
Der Hundeführer sollte die notwendige persönliche Schutzausrüstung benutzen.
Da es sich nicht um eine Gesellschaftsjagd handelt, ist ein Jagdleiter nicht notwendig.