Bei welchen der nachgenannten Gefahrenlagen ist nach der Unfallverhütungsvorschrift Jagd die Schusswaffe zu entladen?
Beim Überwinden von Hindernissen.
Bei schlechten Wetterverhältnissen.
Beim Pirschen im Hochgebirge.
Beim Besteigen von Hochsitzen.
Beim Pirschen bei Schneelage.
Beim Anlaufen einer Schwarzwildrotte im Raps.