Sie beobachten einen Pilzsammler neben Ihrer Schwarzwildkirrung. Wie verhalten Sie sich richtig?
Sie weisen ihn auf das Betretungsverbot jagdlicher Einrichtungen hin und drohen mit einer Anzeige bei der zuständigen Waffenbehörde, falls er ihren Hinweis ignoriert.
Sie fordern ihn auf, den Wald unverzüglich zu verlassen.
Sie erklären ihm die Notwendigkeit der Jagdausübung und der jagdlichen Einrichtung und bitten ihn, den Kirrplatz nicht zu betreten.
Als Jagdausübungsberechtigter nehmen Sie ihn vorläufig fest.
Sie zeigen ihn bei der unteren Jagdbehörde an.