Welche Aussagen über die Fallenjagd sind richtig?
Wieselwippbrettfallen müssen stets beködert werden.
Fallen sind stets so aufzustellen, dass Fehlfänge möglichst vermieden werden.
Lebendfallen unterliegen keinen Größenvorgaben.
In Thüringen ist die Jagd mit Totschlagfallen zulässig.
In Thüringen ist die Jagd mit Totschlagfallen verboten.
Der Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd in Thüringen zusätzlich zum Jagdschein einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang (Sachkundelehrgang).