Was sind geschützte Naturdenkmale im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes?
Rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis 5 Hektar Größe, deren besonderer Schutz erforderlich ist.
Großräumige Flächen wie das Grüne Band (ehem. innerdeutsche Grenze), welche sowohl für die Natur wertvoll sind als auch für den Menschen Denkmalcharakter besitzen.
Denkmale für ehemalige Naturforscher.
Alle offenen Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen.
Von Menschen geschaffene Steinriegel und Trockenmauern.