Ein Landwirt in Ihrem Jagdbezirk brennt im Frühjahr Böschungen mit altem Gras ab. Was ist zutreffend?
Das Abbrennen dient der Erhaltung der Artenvielfalt, weil das überständige Gras entfernt wird.
Dies ist notwendig, damit Gräser und Kräuter wieder besser wachsen.
Das Abbrennen von Böschungen ist bei extremer Trockenheit im Frühjahr wegen Gefährdung landwirtschaftlicher Kulturen untersagt.
Das Abbrennen von Böschungen ist nach dem Naturschutzgesetz verboten.