Wie ist mit Wildbret zu verfahren, das gesundheitlich bedenkliche Merkmale aufweist?
Es ist grundsätzlich zu verwerfen.
Eine Verwendung als Lebensmittel ist durch die amtliche Fleischuntersuchung festzulegen.
Es ist nur als Hundefutter verwertbar.
Die Verwertung als Lebensmittel kann erst nach eingehender Untersuchung durch den Jäger und Feststellung der Unbedenklichkeit erfolgen.
Es darf nur vollständig durchgegart verzehrt werden.