Sie wollen in Thüringen einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk pachten. Mit wem schließen Sie den Jagdpachtvertrag ab?
Mit der Genossenschaftsversammlung.
Mit dem Bürgermeister der zuständigen Gemeinde.
Mit dem zuständigen Kreisjagdberater.
Mit dem zuständigen Jagdbeirat des Landkreises.
Mit der Jagdgenossenschaft.