Sie wollen von einer Jagdgenossenschaft einen Jagdbezirk pachten. Mit wem schließen Sie den Jagdpachtvertrag ab?
Mit dem Vorstandsvorsitzenden der Jagdgenossenschaft.
Mit der Genossenschaftsversammlung.
Mit dem Vorstand der Jagdgenossenschaft.
Mit dem Bürgermeister der zuständigen Gemeinde.
Mit dem zuständigen Kreisjagdberater.