Wann wird ein Jäger jagdpachtfähig?
Wenn er drei Jahresjagdscheine besessen hat.
Wenn er sechs Tagesjagdscheine in 6 verschiedenen Jahren besessen hat.
Wenn er einen Jahresjagdschein besitzt und vorher während dreier voller Jahre einen solchen besessen hat.
Wenn er mindestens 18 Jahre alt ist.
Wenn er mindestens drei entgeltliche Jagderlaubnisscheine besessen hat.
Wenn er einen brauchbaren Jagdhund hält.