Was versteht man unter sogenannten "Fauna-Flora-Habitat - Gebieten (FFH - Gebieten)"?
Besondere Schutzgebiete nach der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
Flächen von Gemeinschaftsjagdbezirken mit rein landwirtschaftlicher Nutzung.
Flächen in Thüringen, die in das Schutzwaldverzeichnis bei der unteren Forstbehörde eingetragen sind.
Besondere Schutzgebiete gemäß EU-Richtlinie, in denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf.
Besondere Schutzgebiete gemäß EU-Richtlinie, in denen die Jagdausübung eingeschränkt ist.