In einem für befriedet erklärten Teil eines Jagdbezirks richtet Schwarzwild Schaden an. Muss dieser ersetzt werden?
Ja, falls der Jagdbezirk verpachtet ist, vom Jagdpächter.
Ja, falls der Jagdbezirk nicht verpachtet ist, von der Jagdgenossenschaft.
Der Schaden muss nicht ersetzt werden.