Welche Aussagen zum Verhalten im Wald in Thüringen sind falsch?
Wer in einem fremden Wald für seinen persönlichen Verzehr Pilze sammelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Wer unbefugt in einem fremden Wald zeltet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Hunde können im Wald frei laufen gelassen werden, solange sich die Hunde im unmittelbaren Einwirkungsbereich (Sichtkontakt) des Hundeführers befinden.
Zelten im Wald ist mit Zustimmung des Waldbesitzers erlaubt.
Rauchen im Wald (auch auf Waldwegen) ist für Erholungssuchende verboten.
Wer unbefugt in einem fremden Wald Vorrichtungen, die zum Schutz verhängter Waldorte (Kulturzaun) dienen, unwirksam macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.