Welche Aussage trifft auf ein als Fallwild aufgefundenes Stück Rehwild zu?
Fallwild ist immer in einer Tierkörperbeseitigungsanlage zu entsorgen, um einer Verbreitung möglicher Krankheiten entgegenzuwirken.
Das Stück ist grundsätzlich als genusstauglich für den menschlichen Verzehr anzusehen.
Ein Tierarzt muss prüfen, ob das Stück noch genusstauglich für den menschlichen Verzehr ist.
Das Stück ist bei der Ordnungsbehörde abzuliefern.
Das Stück muss unverzüglich vergraben werden.
Das Stück ist generell als genussuntauglich für den menschlichen Verzehr anzusehen.