Wo ist in Thüringen das Anlegen einer Kirrung verboten?
In Naturschutzgebieten.
In eingezäunten Forstkulturen.
In 50 Meter Entfernung von der Jagdbezirksgrenze.
In Nationalparks.
In geschützten Landschaftsbestandteilen.
In unmittelbarer Nähe zu Gewässern.