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Darf die Vegetationsdecke von Wiesen, Feldrainen oder brachliegendem Gelände ohne Ausnahmegenehmigung abgebrannt werden, sofern dies nicht der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung dient?
Darf die Vegetationsdecke von Wiesen, Feldrainen oder brachliegendem Gelände ohne Ausnahmegenehmigung abgebrannt werden, sofern dies nicht der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung dient?