Darf eine Jagdgenossenschaft in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk die Jagd ruhen lassen?
Ja, aber nur mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde.
Ja, wenn die Hege- und Jagdschutzverpflichtungen erfüllt werden.
Ja, wenn es keinen Jagdpächter gibt.
Nein.