An wen darf der Jäger als Lebensmittelunternehmer selbst hergestellten, geräucherten Wildschinken abgeben?
An Endverbraucher.
An Einzelhändler einschließlich Gastronomiebetriebe.
An zugelassene Wildverarbeitungsbetriebe.
Nur an den eigenen Familienkreis.