Welche der nachgenannten Aussagen sind richtig?
Die Verurteilung aufgrund einer Straftat gegen tierschutzrechtliche Vorschriften kann zum Entzug des Jagdscheins führen.
Die Verurteilung aufgrund einer Straftat gegen tierschutzrechtliche Vorschriften kann nicht zum Entzug des Jagdscheins führen.
Verurteilungen wegen einer Straftat können unabhängig vom Vergehen zum Entzug des Jagdscheins führen.
Nur jagd- und waffenrechtliche Verstöße können zum Entzug des Jagdscheines führen.
Nur waffenrechtliche Verstöße können zum Entzug des Jagdscheines führen.