Wer beschließt über die Verwendung des Reinertrages der Jagd?
Der Jagdgenossenschaftsvorsitzende.
Die Jagdgenossenschaftsversammlung.
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft.
Die Jäger, die in dem Jagdbezirk jagen dürfen.
Der Jagdbeirat.
Die untere Jagdbehörde.