Ist der Inhaber eines Jugendjagdscheins berechtigt, an einer Treibjagd als Schütze teilzunehmen?
Ja, aber nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten, wenn dieser selbst Jagdscheininhaber ist.
Ja, ohne besondere Erlaubnis.
Nein.
Nein, es sei denn, er ist Jagdausübungsberechtigter.
Ja, aber nur mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten.
Ja, aber nur mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde.