Von wem muss der von Hasen in einer Laubholzpflanzung verursachte Schaden nach dem Gesetz ersetzt werden?
Von der Jagdgenossenschaft.
Vom Jagdpächter.
Von der Jagdgenossenschaft und/oder dem Jagdpächter.
Von der Gemeinde.
Vom Landkreis.
Von niemandem.