Welche Funktion hat ein Jagdberater nach dem Thüringer Jagdgesetz?
Er berät die untere Jagdbehörde.
Er berät die Jagdgenossenschaft.
Er berät den Landesjagdverband Thüringen e. V.
Er berät die Jagdausübungsberechtigten eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt.
Er berät die oberste Jagdbehörde.