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Welche Vorschrift enthält die Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) über das Schießen mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen bei Gesellschaftsjagden in das Treiben hinein?
A
Die Schützen dürfen nur in das Treiben hineinschießen, wenn der Jagdleiter dies genehmigt hat und eine Gefährdung ausgeschlossen ist
B
Die Schützen dürfen in das Treiben nach eigenem Ermessen hineinschießen
C
Das Hineinschießen in das Treiben ist ausnahmslos verboten