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Welche Aussage zur Nachsuche wird in den Unfallverhütungsvorschriften Jagd der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft getroffen?
A
Der Hundeführer hat ein Weisungsrecht gegenüber allen an der Nachsuche beteiligten Personen.
B
Der Schütze hat ein Weisungsrecht gegenüber allen an der Nachsuche beteiligten Personen einschließlich des Hundeführers.
C
Nur infolge von Gesellschaftsjagden gilt das Nachsuchen-Weisungsrecht.