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Nach dem Thüringer Jagdgesetz ruht die Jagdausübung
A
in den befriedeten Bezirken.
B
in einem Bereich von 50 m beidseitig der Jagdbezirksgrenze.
C
in den Jagdbezirken des Bundes mit militärischer Nutzung.
Nach dem Thüringer Jagdgesetz ruht die Jagdausübung
in den befriedeten Bezirken.
in einem Bereich von 50 m beidseitig der Jagdbezirksgrenze.
in den Jagdbezirken des Bundes mit militärischer Nutzung.