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Ein Jagdgast verursacht beim Abtransport eines Stückes Schwarzwild, in grob fahrlässiger Weise, erheblichen Schaden an einem Maisfeld. Welche Aussage ist richtig?
A
Der Jagdausübungsberechtigte haftet für den Schaden.
B
Nur der Jagdgast haftet für den Schaden.
C
Keiner haftet für den Schaden.