Ihr Jagdhund ist unheilbar krank. Welche Aussage ist richtig?
Sie dürfen den Hund auf Ihrem Grundstück ohne weiteres mit einer geeigneten Jagdwaffe töten.
Sie bringen den Hund zum Tierarzt, damit er dort eingeschläfert werden kann.
Ein befreundeter Jagdscheininhaber darf den Hund im Jagdbezirk erschießen.