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Zum Wild im Sinne des Jagdrechts zählen
A
alle wildlebenden Tiere.
B
alle wildlebenden Tiere mit Ausnahme derjenigen, die in Gehegen gehalten werden.
C
auf einem Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen.
Zum Wild im Sinne des Jagdrechts zählen
alle wildlebenden Tiere.
alle wildlebenden Tiere mit Ausnahme derjenigen, die in Gehegen gehalten werden.
auf einem Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen.