Ist das nichtgewerbsmäßige Wiederladen von Patronenhülsen erlaubnispflichtig?
Ja, es bedarf einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz.
Ja, es bedarf einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.
Nein, weil der Jäger bereits durch das bestehen der Jägerprüfung dazu befähigt ist.