Erklären Sie den gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern.
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Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern besteht aus allen Flächen einer Gemeinde, die nicht Teil eines Eigenjagdbezirks sind und mindestens 150 Hektar umfassen.
Das Jagdrecht liegt bei der Jagdgenossenschaft, die es selbst ausüben oder verpachten kann.
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