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Unter welchen Umständen kann Wildfleisch direkt vermarktet werden?

Oberösterreich (Österreich)

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Wenn keine Auffälligkeiten vorgefunden werden, muss innerhalb von 36 Stunden eine Untersuchung durch eine kundige Person erfolgen. Bestehen keine Bedenken, kann eine Direktvermarktung (Tierkörper im Ganzen, nicht gehäutet, frisch, nicht tiefgefroren) innerhalb von sieben Tagen nach dem Erlegen erfolgen.

Oberösterreich (Österreich)

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