Erklären Sie den gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Rheinland-Pfalz.
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Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk in Rheinland-Pfalz umfasst alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, mit einer Mindestgröße von 250 Hektar.
Das Jagdrecht liegt bei der Jagdgenossenschaft, die es selbst nutzen oder verpachten kann.
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