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Wer ist dazu befugt, in Schleswig-Holstein die Notzeit auszurufen?

Schleswig-Holstein

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Die Jagdbehörde in Schleswig-Holstein, vertreten durch das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, ist befugt, die Notzeit auszurufen.

Schleswig-Holstein

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