Wer ist dazu befugt, in Schleswig-Holstein die Notzeit auszurufen?
Antwort anzeigen
Die Jagdbehörde in Schleswig-Holstein, vertreten durch das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, ist befugt, die Notzeit auszurufen.
Frage anzeigen