Wie ist die gesetzlich vorgeschriebene Auflösung einer in Kärnten geregelt?

Kärnten (Österreich)

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Die Behörde muss den Jagdpachtvertrag von Amts wegen auflösen, wenn:

  • Das Jagdgebiet aufhört, selbständiges Jagdgebiet zu sein
  • Der Pächter die Fähigkeit zur Erlangung einer Jagd- oder Jagdpachtkarte verliert
  • Der Pächter Kaution oder deren Ergänzung trotz zweimaliger Aufforderung nicht vollständig bezahlt
  • Der Pächter Vorgaben zur Bestellung von Jagdschutzorganen trotz Aufforderung nicht erfüllt
  • Der Pächter wiederholt das Jagdgesetz verletzt
  • Der Pächter den mehr als geringfügig unterschreitet oder eigenmächtig überschreitet
  • Der Pächter wiederholt zu wenig an ortsansässige ausstellt
Kärnten (Österreich)

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