Sie haben in Brandenburg ein Rotkalb beschossen, dieses flüchtet ins Nachbarrevier. Sie benachrichtigen Ihren Reviernachbarn und Sie finden das Stück nach gemeinsamer Nachsuche noch lebend im Wundbett. Ihr Nachbar trägt einen Fangschuss an. In wessen Abschussplan muss das Kalb eingetragen werden?
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Das Rotkalb muss auf den Abschussplan des Jagdbezirkes eingetragen werden, in dem es krankgeschossen wurde. Es spielt keine Rolle, wer den Fangschuss ausgeführt hat.
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