In Schleswig-Holstein gelten für Füchse folgende Jagdzeiten: - Altfüchse: 1. Juli bis 28. Februar. - Jungfüchse: Ganzjährig. Zusätzlich ist die Jagd auf Füchse im Bereich der Deichkörper, Warften oder sonstiger Erhöhungen außerhalb der Seedeiche ganzjährig erlaubt, um die Deichsicherheit zu gewährleisten und Küstenvögel zu schützen.
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